Bauen / Wohnen / Stadtgrün
Suffizienz
Die sauberste Energie ist immer die, die nicht genutzt wird – analog hierzu sind die Ressourcen am wenigsten belastend für die Umwelt, die nicht gehoben werden.
Der Traum vom ewigen Wachstum ist geplatzt. Reduktion ist keine modische Attitüde, sondern Überlebensnotwendigkeit. Ökologisches Umsteuern braucht Ideen und Kreativität.
(Zitat: Das Haus der Erde. Positionen für eine klimagerechte Architektur in Stadt und Land | Auf dem 15. BDA-Tag am 25. Mai 2019 in Halle / Saale beschlossen)
Sowie für das Bauen als auch für das Stadtgrün ist es absolut erforderlich ganzheitlich den gesamten Lebenszyklus zu betrachten. Nur so ist es möglich die klimaschädliche rein investive Sicht bei der Realisierung von Projekten zu durchbrechen.
Circa 40 % des gesamten Energieverbrauchs verursacht in Deutschland der Gebäudesektor. Ebenso werden etwa 54 % des Mülls durch ihn verursacht. Der Ressourcenverbrauch ist mit einem ungefähren Anteil von 40% zu beziffern. Daher bietet der Bausektor eines der größten Einsparpotentiale aller Sektoren.
Eine ambitionierte Durchgrünung unserer Stadt ist dagegen eine aktive Maßnahme um CO2 zu binden und die Lebensqualität zu erhöhen. Der bisher alleinig eingeschlagene Weg der Effizienz hat durch Reboundeffekte (gewonnene Effizienz wird umgehend durch mehr Leistung und/oder Komfort zu Nichte gemacht) zu keinerlei Einsparungen von Ressourcen und Energiereserven geführt. Vor dem Hintergrund der möglichen Einsparpotentiale beim Bauen ist der Weg der Suffizienz (was ist wirklich notwendig) der ‚effizienteste‘ Weg zur Schonung von Ressourcen und Energiereserven. Das Stadtgrün dagegen muss höchst effizient und sehr schnell zunehmen. Eine Vernichtung von Stadtgrün können wir uns nicht mehr leisten. Vor diesem Hintergrund fordern wir für das:
1. Bauen und Wohnen in der Region
I. Forderungskatalog – Bauen und Wohnen
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Die Checkliste für eine klimaangepasste Bauleitplanung der Städteregion Aachen – erarbeitet im Rahmen des Projektes ESKAPE – ist als Planungswerkzeug anzuwenden: (https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/A_70/A70.5_Klimaschutz/70.5_Dateien/Dateien/ESKAPE_Checkliste_klimaangepasste_Bauleitplanung_ISB.pdf). Hieraus gewonnene Erkenntnisse sind verbindlich in allen Phasen der Bauleitplanung insbesondere im Bebauungsplan festzulegen. Klimarelevante Flächen müssen geschützt und gestärkt werden. Hier sind Kaltluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete von Bebauung und Versiegelung freizuhalten. Die Positionierung der Gebäude darf eine Durchlüftung des Quartiers nicht einschränken. Durch Gebäudeanordnung und Grün sind im Rahmen der nun immer häufiger vorkommenden Heißzeiten kühle und schattige Situationen im Außen- und Innenraum (Klimaarchitektur) zu schaffen. Um der Aufheizung der Stadt im Sommer entgegen zu wirken, sind leistungsstarke Grünstrukturen zu schützen und zu stärken bzw. zu schaffen. Es sind ausreichende Regenrückhaltemaßnahmen zu planen und umzusetzen. Zu jedem Verfahren in der Bauleitplanung muss ein Klimagutachten erstellt werden. Konkrete Planungen müssen am Klimamodell der Stadt Aachen überprüft werden.
Der Bestand bietet viele Qualitäten, welche durch einen Neubau nicht erreicht werden. Hierzu gehören neben Langlebigkeit auch oftmals städtebauliche und baukulturelle Qualitäten. Der Bestand ist deshalb über den reinen Denkmalschutz hinaus zu schützen. Hierzu ist im Denkmalschutzgesetz – (DSchG) NRW der Begriff der erhaltenswerten Bausubstanz formuliert worden.
Zudem muss vor einem Abriss eine Priorisierung des Ausbaus der baulichen Reserven erfolgen. Bevor ein Gebiet zur Neubebauung ausgewiesen wird, müssen die Potentiale für Aufstockungen, Dachgeschoßausbauten, Baulückenschließung untersucht und quantifiziert werden. Hier ist eine Bilanz für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen.
Kein Abriss ohne vorliegende Baugenehmigung.
Ein Neubau verbraucht sehr viel sog. graue Energie. Hiermit ist der Energieverbrauch von Baustoffen von der Wiege (Förderung von Rohstoffen) bis zur Bahre (heute in großen Teilen die Deponierung) gemeint. Betrachtet man diese Energieverbräuche ehrlich, ist die Bilanz von Neubauten trotz Ihrer z.B. besseren Dämmung über einen langen Zeitraum erheblich schlechter als die von Bestandsgebäuden. Erforderliche neue Bedarfe sind durch Umbauen oder Weiterbauen von Bestandsgebäuden in Bezug auf graue Energie erheblich besser abzubilden. Vor einem möglichen Abriss sind Weiter- und/oder Umbaukonzepte zu erstellen.
Im B-Plan ist ein Bilanzierungsverfahren festzuschreiben, welches die Bilanz des Einsatzes grauer Energie nachvollziehbar bewertet.
Sollte ein Abriss erforderlich sein, sind die Gebäude ortsnah als urbane Minen zu nutzen und nicht zu deponieren. Ab dem 01.01.2020 sind 70 Gewichtsprozent aller Bauabfälle stofflich wiederzuverwerten (KrWG § 14 Abs. 3). Neubauten und Bestandsgebäude innerhalb eines neuen B-Plans müssen in ein Materialkataster aufgenommen werden, um Falle eines Abrisses bei der Planung neuer Gebäude sind diese gebrauchten Materialien wiederum im Neubau oder der Sanierung zu verbauen.
Für die Stadt Aachen ist ein Materialkataster für alle Gebäude zu erstellen. Für noch zu verwendbare Bauteile ist eine Bauteilbörse einzurichten.
Alle verbauten Baustoffe und Materialien bei Neubauten sind so zu verbauen, dass sie wieder sortenrein zurückgebaut werden können. Des Weiteren sind alle eingebauten Bauteile und Materialien so zu dokumentieren, dass sie in der Zukunft nach dem Rückbau ohne Probleme dem technischen Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden können.
Natürliche Materialien sind schadstofffrei dem natürlichen Kreislauf zuzuführen.
Für Neubauten ist ein Materialkataster zu erstellen. Dies kann im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung geschehen.
Für den Neubau sind Gebäude so auszulegen, dass von einer langfristigen und beständigen Lebensdauer auszugehen ist. Grundrisse, Geschosshöhen und Konstruktion des Gebäudes müssen eine variable Nutzung zulassen. Gewählte Materialien müssen je nach Einsatzort im Gebäude sehr robust und dauerhaft gewählt sein.
Grundrisse müssen flexibel gestaltet werden, um auf veränderte Lebenssituationen anpassbar sein. Zuschaltbare Räume, zusätzlich anmietbare Räume, Räume für Büroarbeit – Variowohnen.
Umzüge in der Lebenssituation angemessene Wohnungen sind aktiv zu unterstützen. Eine durch die Stadt moderierte Wohnungstauschbörse ist einzurichten.
Bei den knappen Flächenressourcen für Wohnungsbau in der Stadt, muss immer dem Wohnraum Vorrang gegenüber der Schaffung von Stellplätzen gegeben werden. Ein Stellplatz für ein Auto nimmt mindestens 12,5 m² plus die dazugehörige Erschließung ein. Auto stehen im Durchschnitt 23 von 24 Stunden am Tag herum.
Des Weiteren erzeugen neue Stellplätze neue Individualverkehrsströme. Dies gilt es für die Innenstadt unbedingt zu vermeiden.
In zukünftigen B-Plan Verfahren ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, welcher den Verzicht zum Bau von Stellplätzen beinhaltet und stattdessen Investitionen in Fuß- und Radverkehr, ÖNV sowie Sharingangebote zur Pflicht macht.
Der Freiraum der neuen Landesbauordnung NRW zur kommunalen Ausgestaltung des Stellplatznachweises ist auszuschöpfen. Es sind gesonderte Verträge neben der allgemeinen Stellplatzverordnung zu schließen.
Durch die Kombination verschiedener Nutzungen entsteht eine Stadt der kurzen Wege und in der Folge eine starke Verringerung der Pendlerverkehre. Die sog urbane Produktion kann im Zusammenhang mit ihren geringen Immissionen ohne Probleme mit Wohnfunktionen kombiniert werden.
Eine Stadt der kurzen Wege stärkt den Einzelhandel vor Ort. Fußgänger und Radfahrer sind auf eine Nahversorgung angewiesen.
In jedem neu aufzustellenden B-Plan sind verbindlich Flächen für urbane Produktion und Einzelhandel auszuweisen.
Der Bedarf an großflächigem Wohnraum des gehobenen Segments ist mehr als gedeckt. Festlegung von Wohnungsarten und -größen im B-Plan entsprechend dem wirklichen Bedarf. Hierzu liegen der Stadt Aachen selbst ermittelte Grundlagen und Zahlen vor.
Der Verdrängungsatlas der Stadt Aachen ist bei jeder größeren Neubaumaßnahme verbindlich zu beachten.
In einem B-Plan Verfahren ist eine Quote von 50% für Neubauprojekte festzulegen, welche auf große Individualflächen zugunsten von Gemeinschaftsflächen verzichten. In der Summe muss eine erhebliche Flächeneinsparung gegenüber einer konventionellen Planung erfolgen.
Projekte für gemeinschaftliches Wohnen sind in der Vergabe zu bevorzugen.
Bevor ein Bestandsgebäude gedämmt wird, sind oftmals andere Sanierungsmaßnahmen effizienter (Heizungssanierung, Dämmung des Daches…). Zudem tritt bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen z.B. Wärmedämmverbundsysteme bei einer ganzheitlichen Betrachtung der Energiebilanz (Ressourcen, Herstellung, Einbau und Entsorgung) ein positiver Effekt erst sehr spät ein. Es ist möglich, dass zu diesem Zeitpunkt die eingebaute Maßnahme bereits wieder ersetzt werden muss. Die Lebenszykluskosten einer jeder Einzelmaßnahme sind vorab zu ermitteln und abzuwägen. Die Stadt Aachen soll Maßnahmen gemäß den zuvor genannten Vorgaben zur energetischen Gebäudesanierung durch einen Zuschuss von 10% der Investitionskosten unterstützen und hierfür jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Durch geeignete Gestaltung der Förderbedingungen sollen Mitnahme-Effekte weitgehend verhindert werden. Hierfür soll die bestehende Institution Altbau + massiv gestärkt und mit weiterem Personal ausgestattet werden. Als Vorbild und erste Ansatz zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen dient das Fördermaßnahmenpaket ‚Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen – Teil 6 – förderfähige Maßnahmen‘ der Stadt Köln als Vorbild. (https://www.stadt-koeln.de/artikel/67219/index.html)
Die heutige Gebäudetechnik bietet das Potential umfangreiche Effizienzeinsparungen im Gebäudebereich zu realisieren. Diese Kapazitäten werden wegen der meistens viel zu komplexen Bedienung und dem hohen Wartungsaufwand nicht genutzt. Bauweisen, welche das Klima passiv unterstützen, sind vorzuziehen.
LowTec Konzepte sind zu bevorzugen.
Es dürfen nur Materialien und Baustoffe eingesetzt werden, die aus nachhaltiger Produktion stammen. Hierzu ist ein Nachweis mittels der Ökobaudat erforderlich.
Hiermit geht einher, dass ausschließlich gesunde Baustoffe für Mensch und Natur eingesetzt werden. Die entsprechenden Nachweise sind durch die entsprechenden Zertifikate und Gütesiegel zu erbringen.
Für den Einsatz nachhaltiger und gesunder Baustoffe dient das Fördermaßnahmenpaket ‚Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen – Teil 5 – Baustoffe‘ der Stadt Köln als Vorbild. (https://www.stadt-koeln.de/artikel/67219/index.html)
Alle eingesetzten Materialien und Baustoffe müssen gemäß Ihres CO2 footprints bewertet werden.
Diese Maßnahmen sind mittels einer nachhaltigen Gebäudezertifizierung hier Ökobilanz nachzuweisen.
In der Herstellung von Zement 7% des gesamten CO2 Ausstoßes imitiert. Die Ressource Sand wird immer knapper. Beton darf nur für konstruktive Elemente oder zum Feuchteschutz eingesetzt werden.
Mit der Einführung der neuen Landesbauordnung ist auch ein mehrgeschossiger konstruktiver Hochbau möglich geworden. Durch die langfristige Bindung von CO2 in Holzbaustoffen ist diese Bauweise sehr klimafreundlich.
Bevor eine andere Bauweise gewählt wird ist die Holzbauweise zu prüfen. Im Bebauungsplan ist diese Bauweise unter bestimmten Bedingungen vorzuschreiben.
Die vorgenannten Nachhaltigkeitskriterien müssen sowohl auf zukünftige als auch auf bereits laufenden Planungen angewendet werden. Diese Kriterien müssen ebenfalls zu einer erheblichen Verminderung der CO2 Emissionen führen. Hierfür ist eine ganzheitliche Bewertungsmethode zu entwickeln.
2. Stadtgrün in der Region
Zur CO2-Bilanzierung
Zusammenfassung
II. Forderungskatalog – Stadtgrün
Hinweis: Zum Öffnen des Katalogs bitte auf die einzelnen Überschriften klicken
- 5% der Flächen für Stadtwildnis bzw. urbane Wälder 5 % der Flächen für urbanes Gärtnern, 5 % der Flächen für artgerechte Wiesenflächen, Offen- bzw. Freilegung sämtlicher städtischer Bachläufe
Anmerkungen / Links
- Checkliste für eine klimaangepasste Bauleitplanung der Städteregion Aachen
- Fördermaßnahmenpaket "Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen – Teil 6 - förderfähige Maßnahmen" der Stadt Köln
- Landesbauordnung NRW § 48 Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze
- cradle-to-cradle
- Urban Mining
- Urban Mining Kataster Graz
- Bauteilnetz Deutschland
- Rotor Dekonstruktion
- Verdrängungsatlas der Stadt Aachen