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Energie

A. Finanzierung

Die Stadt soll die haushalterischen Voraussetzungen schaffen, damit

  • alle Einnahmen, die der Stadt durch die Errichtung und den Betrieb von Solar- und Windanlagen entstehen (Gewerbesteuer, Vermietung/Verpachtung von Dächern und Grundstücken…), ausschließlich für Klimaschutz-Maßnahmen eingesetzt werden.
  • alle Einnahmen durch die Konzessionsabgabe der Netzbetreiber vollständig für den Klimaschutz eingesetzt werden.
  • eventuelle Zusatzeinnahmen (im Vergleich zu 2018) der Stadt durch die anstehende Grundsteuer-Reform komplett für Klimaschutz-Maßnahmen verwendet werden.
  • ab dem Haushaltsjahr 2021 mindestens 10% der städtischen Haushaltsmittel für Klimaschutz-Maßnahmen eingesetzt werden. Der Prozentsatz soll erhöht werden, falls sich abzeichnet, dass die von der Stadt Aachen für das Jahr 2020 festgelegten Klimaschutz-Ziele auch bis 2025 nicht erreicht werden.

B. Bilanzierte Sofortmaßnahmen

Unter „Bilanzierte Sofortmaßnahmen“ fassen wir Maßnahmen ins Auge, die von der Stadt Aachen sofort und eigenständig umgesetzt werden können und folgende Bedingungen erfüllen:

  • Für alle geforderten Sofortmaßnahmen werden die Kosten sowie eventuelle Einnahmen für den städtischen Haushalt abgeschätzt.
  • Für alle geforderten Sofortmaßnahmen wird die zu erwartende Auswirkung auf den Treibhauseffekt (CO2-Äquivalente pro Jahr) abgeschätzt; dabei sind nicht nur die THG*-Einsparungen, sondern auch die mit der jeweiligen Maßnahme verbundenen zusätzlichen Emissionen zu ermitteln und miteinander zu verrechnen. Aus den Netto-Effekten (Finanzen und THG) werden die THG-Vermeidungskosten (Euro pro Tonne CO2-Äq) ermittelt (s. Beispiel zur Bilanzierung).
  • Die geforderten Sofort-Maßnahmen erfüllen die Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW.Weitere Erläuterungen zur Treibhausgas-Bilanzierung und zur Aachener Energie- und Klimabilanz finden sich auf den Internet-Seiten der Arbeitsgemeinschaft aachen-hat-energie.

* Treibhausgas

B. Bilanzierte Sofortmaßnahmen

B.1. Altbau-Sanierung

Die Stadt Aachen soll Maßnahmen zur energetischen Gebäude-Sanierung durch einen Zuschuss von 10% der Investitionskosten unterstützen und hierfür jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Durch geeignete Gestaltung der Förderbedingungen sollen Mitnahme-Effekte weitgehend verhindert werden.

B.2. Städtisches Energiespar-Programm

Die Stadt soll für eigene Gebäude ein Anreiz-Programm zur Energie-Einsparung entwickeln (z. B. 50% der eingesparten Kosten an die jeweiligen Abteilungen ausschütten). Alle städtischen Gebäude sollen bis spätestens 2025 auf LED-Beleuchtung umgerüstet werden; bei Beschaffungsmaßnahmen soll jeweils die energiesparendste Technik zum Zuge kommen. Die Stadt soll auf Unternehmen und Institutionen einwirken, an denen sie beteiligt ist, oder die für die Entwicklung der Stadt besonders wichtig sind, ein entsprechendes Energiespar-Programm aufzulegen.

Bilanz B.1 - B.2.

Sofortmaßnahmen Einsparung im Gebäude-Bestand:

Netto-Kosten Stadt AC
(Programm-Laufzeit 5a)

Mio €
0

Netto-Einsparung
THG

Mio kg / a
0

Netto-Einsparung THG
bei 25 a Nutzungsdauer

Mio kg
0

Vermeidungskosten Stadt: 40 € / t

B.3. PV-Anschub-Förderung

Die Stadt soll ein Anschub-Förderungsprogramm für 10.000 PV-Anlagen auf/an Gebäuden auflegen, in Anlehnung an das 1000×1000-Programm des Kreises Düren (Zuschüsse für PV-Anlagen von 3-20 kW nach Windhund-Verfahren): je 1000 Euro für die ersten 1000 Anlagen je 900 Euro für die nächsten 1000 Anlagen je 800 Euro für die nächsten 1000 Anlagen usw.

B.4. Eins-zu-eins-Repowering von Windenergie-Anlagen

Die Stadt soll gemeinsam mit den Betreibern der älteren Windenergie-Anlagen (WEA) und den Grundstückseigentümern alle Anstrengungen unternehmen, damit für jede abgebaute WEA eine neue, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Anlage errichtet werden kann (Eins-zu-eins- Repowering) und die Stromerzeugung um ein Mehrfaches erhöht wird. Bei Genehmigungsanträgen für Repowering-Anlagen soll die Stadt alle Möglichkeiten in Erwägung ziehen, etwaige Genehmigungshindernisse zu beseitigen. Die Stadt soll gemeinsam mit den WEA-Betreibern Maßnahmen zur Akzeptanz-Steigerung durchführen. (Bürgerdialog, Bürgerbeteiligung, Maßnahmen zum Artenschutz…). Städtische Grundstücke sollen bevorzugt für Projekte zur Verfügung gestellt werden, bei denen eine breite Bürgerbeteiligung angeboten wird.

B.5. Freiflächen-Photovoltaik

  • Die Stadt soll umgehend die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen insbesondere auf
  • Flächen längs Autobahnen oder Schienenwegen
  • versiegelten Flächen
  • Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung
zu ermöglichen. Die Stadt soll die Stawag auffordern, die bebaubaren Flächen zur Solarstrom-Erzeugung zu nutzen, sofern sich keine anderen Betreiber finden.

B.6. Anschluss-Förderung für alte PV- und Windanlagen

Die Stadt soll die Stawag auffordern und erforderlichenfalls anweisen, ein Aachener Modell für Anlagen, die aus dem EEG (Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien) fallen, aufzulegen, bei dem sie den Strom unbürokratisch abnimmt und mit mindestens 6 ct/kWh vergütet.

Bilanz B.3 - B.6.

Sofortmaßnahmen erneuerbare Energien (EE)

Netto-Kosten Stadt AC
(in 10 a)*

Mio €
0

Netto-Einsparung THG
Anfangsjahre

Mio kg / a
0

Netto-Einsparung THG
bei 25 a Nutzungsdauer**

Mio kg
0

Vermeidungskosten Stadt: < 1 € / t

Anmerkungen:
* nach 10 -12 Jahren haben die kumulierten Einnahmen aus Standort-Miete (WEA) und Gewerbesteuer die Kosten der Förderprogramme ausgeglichen, danach entstehen Überschüsse für die Stadt.
** die Menge der verdrängten THG-Emissionen nimmt mit zunehmendem Anteil von EE-Strom im deutschen Strom-Mix ab.

C. Weitere Forderungen

(noch nicht bilanziert)

C.1. Wärmeversorgung

C.1.1.

Die Stadt soll die Stawag auffordern, die Fernwärmeversorgung bis zum Jahre 2025 zu mindestens 30%, bis zum Jahr 2030 zu 100% auf erneuerbare Energien umzu- stellen.

C.1.2.

Für der Vergabe städtischer Grundstücke für private oder gewerbliche Zwecke soll die Stadt den Plusenergiehaus-Standard – unter Berücksichtigung grauer Energie – mit Wärmebereitstellung durch erneuerbare Energien (Solar-Thermie, solar betriebene Wärmepumpen) vorschreiben.

C.1.3.

Die Stadt soll die GeWoGe anweisen, kurzfristig einen Masterplan (einschließlich Finanzierungskonzept) für die Renovierung ihres gesamten Gebäudebestandes aufzulegen und dem folgenden Zeitplan gemäß umzusetzen: der durchschnittliche Energiebedarf des Gebäudebestandes soll bis 2025 um 25%, bis 2030 um 50% reduziert werden.

C.1.4.

Die Stadt soll die Möglichkeiten zur energetischen Nutzung der Aachener heißen Quellen ermitteln und Maßnahmen zur Ausschöpfung des Potentials ergreifen.

Übersichtskarte Thermalquellen Aachen.jpg
Von Thermalwasserroute Aachen – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

C.2. Stromversorgung

C.2.1.

Die Stadt soll das im render-Projekt ermittelte Solar- und Windstrom-Potential für das Stadtgebiet veröffentlichen und einen detaillierten Ausbauplan erstellen, mit dem das maximal mögliche Potential erneuerbarer Energien schnellstmöglich ausgeschöpft werden kann. Dabei muss sie Hemmnisse und Konflikte sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Sofern Abwägungsmöglichkeiten von Seiten der Stadt bestehen, soll sie diese zugunsten des Klimaschutzes nutzen. Die Wirksamkeit möglicher Fördermaßnahmen ist abzuschätzen.

C.2.2.

Die Stadt soll eigene Dächer für die Errichtung von PV-Anlagen selbst nutzen oder unentgeltlich zur Verfügung stellen, vorzugsweise für Bürgerbeteiligungs-Projekte. Fahrgast-Unterstände der Aseag sollen mit PV ausgestattet werden. Die Stadt soll die Stawag auffordern, Dächer von Gebäuden der Deutsche Bahn für die Solarenergie-Nutzung anzumieten.

C.2.3.

Die Stadt Aachen soll bei Solarprojekten auf denkmalgeschützten Häusern nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW auf Grund des überwiegenden öffentlichen Klimaschutz-Interesses eine Erlaubnis zur Installation erteilen (ggf. unter bestimmten Auflagen und Ausnahmen im Denkmal-Bereich der historischen Altstadt).

C.2.4.

Die Stadt soll die derzeit bestehende baurechtliche Privilegierung der Windenergie- Nutzung nicht einschränken.

C.2.5.

Die Stadt soll alle Flächen identifizieren, die unter die baurechtliche Privilegierung der Windenergie-Nutzung fallen und ermitteln, wie viel Windstrom auf diesen Flächen erzeugt werden kann. Dabei sollen alle Arten der Windstromerzeugung berücksichtigt werden, beispielsweise auch der Einsatz kleinerer Windräder (< 2 MW, <100m Höhe) und die Möglichkeit der nächtlichen Schall-Reduzierung. Bei der notwendigen Abwägung soll die Stadt den Belang des Klimaschutzes höher bewerten als die im Landesentwicklungsplan empfohlenen 1500 m Abstand von Windenergie-Anlagen zu reinen und allgemeinen Wohngebieten.

C.2.6.

Kleine Photovoltaik-Anlagen, die über einen Stecker direkt in das Netz einer Wohnung einspeisen (Plug-in-PV), ermöglichen es auch Mietern oder Wohnungseigentümern, die über keine geeigneten Dachflächen verfügen, einen Teil ihres Stroms selbst zu produzieren.

Die Stadt soll den örtlichen Netzbetreiber auffordern, die Nutzung von Plug-in- Anlagen bis 600 Watt mit vereinfachtem Anmeldeverfahren zu erlauben (Beispiele: Niederlande, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Stadtwerke Bonn…).

C.3. Hemmnisse auf Bundes- und Landesebene

C.3.1.

Die Stadt soll Hemmnisse für erneuerbare Energien auf Landes- und Bundes­ebene ansprechen und darauf drängen, dass diese abgebaut werden (z.B. Erleichterung von Mieterstrom-Projekten). Sie soll Einfluss auf das Land NRW nehmen mit dem Ziel, den Landesentwicklungs­plan (LEP) so zu ändern, dass die Bedingungen für den Windenergie-Ausbau deutlich verbessert werden.

C.3.2.

Die Stadt soll die Landes- und Bundesregierung auffordern, Umstände, die die Errichtung von Energiespeichern (v. a. Quartiers- und saisonalen Speichern) hemmen, abzubauen und die Umlage von Speicherkosten auf die Netz­entgelte zu ermöglichen.

D. Forschungsinitiativen

D.1.

Die Stadt soll zusammen mit geeigneten Partnern Pilotprojekte im Bereich Agrophotovoltaik – z. B. mit bifazialen Modulen – (Vorder- und Rückseite nutzbar) initiieren und Fördermittel einwerben.

D.2.

Die Stadt soll die Stawag, die Regionetz und die Aachener Hochschulen auffordern, Konzepte für die Speicherung von Elektro-Energie in Aachen zu entwickeln. In einem ersten Schritt soll mindestens der in Aachen verbrauchte Wasserstoff durch eine Elektrolyse-Anlage erzeugt werden.

D.3.

Die Stadt soll die Stawag und die Hochschulen auffordern, die ökologische Bilanz einer Power-to-Heat-Anlage im Aachener Fernwärmenetz zu untersuchen und bei positivem Resultat eine solche Anlage zu errichten. Die Kombination mit einem saisonalen Wärmespeicher ist zu prüfen. Die Power-to-Heat Anlage soll dabei erneuerbare Erzeugungsspitzen abfangen und so eine Abregelung der Erzeugungsanlagen verhindern. Eine Ausführung als Erdwärmeanlage ist hierbei zu prüfen.

D.4.

Die Stadt soll die Stawag und die Hochschulen auffordern, ein Pilotprojekt zur Einlagerung von Pflanzenkohle durchzuführen.

Beispiel zur Bilanzierung

weitere Erläuterungen bei aachen-hat-energie

PV-Anschub-Förderung (B.3.)

Bilanz:

Stromproduktion
10.000 x 6kW x 800 kWh / (kW*a)

Mio kWh / a
0

Brutto-THG-Vermeidung aktuell;
in Zukunft weniger

Mio kg / a
0

THG-Emission (PV-LCA) aktuell;
in Zukunft weniger

Mio kg / a
3, 0

Ausgaben Stadt Aachen
Zuschuss 5,5 Mio € + Sachbearbeitung

Mio €
5, 0

Einnahmen Stadt Aachen
Gewerbesteuer u. a.

Mio €
0

Netto-THG-Vermeidung über Lebensdauer der Anlagen: ca. 300 Mio kg (anfangs 30 Mio kg/a, später weniger).
Finanzielle Kosten für Stadt AC: 4,6 Mio Euro

Vermeidungskosten: 15 € / t.

Hinweis: der genannte sehr niedrige Durchschnittswert für die Maßnahmen B.3 bis B.6 (Sofortmaßnahmen EE) ergibt sich wegen der erheblichen Überschüsse, die der Stadt Aachen durch die Maßnahme B.4 entstehen.

Anmerkungen / Links

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Ansprechpartnerin für Energie: Elanor Kluttig

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