Energie
A. Finanzierung
Die Stadt soll die haushalterischen Voraussetzungen schaffen, damit
- alle Einnahmen, die der Stadt durch die Errichtung und den Betrieb von Solar- und Windanlagen entstehen (Gewerbesteuer, Vermietung/Verpachtung von Dächern und Grundstücken…), ausschließlich für Klimaschutz-Maßnahmen eingesetzt werden.
- alle Einnahmen durch die Konzessionsabgabe der Netzbetreiber vollständig für den Klimaschutz eingesetzt werden.
- eventuelle Zusatzeinnahmen (im Vergleich zu 2018) der Stadt durch die anstehende Grundsteuer-Reform komplett für Klimaschutz-Maßnahmen verwendet werden.
- ab dem Haushaltsjahr 2021 mindestens 10% der städtischen Haushaltsmittel für Klimaschutz-Maßnahmen eingesetzt werden. Der Prozentsatz soll erhöht werden, falls sich abzeichnet, dass die von der Stadt Aachen für das Jahr 2020 festgelegten Klimaschutz-Ziele auch bis 2025 nicht erreicht werden.
B. Bilanzierte Sofortmaßnahmen
Unter „Bilanzierte Sofortmaßnahmen“ fassen wir Maßnahmen ins Auge, die von der Stadt Aachen sofort und eigenständig umgesetzt werden können und folgende Bedingungen erfüllen:
- Für alle geforderten Sofortmaßnahmen werden die Kosten sowie eventuelle Einnahmen für den städtischen Haushalt abgeschätzt.
- Für alle geforderten Sofortmaßnahmen wird die zu erwartende Auswirkung auf den Treibhauseffekt (CO2-Äquivalente pro Jahr) abgeschätzt; dabei sind nicht nur die THG*-Einsparungen, sondern auch die mit der jeweiligen Maßnahme verbundenen zusätzlichen Emissionen zu ermitteln und miteinander zu verrechnen. Aus den Netto-Effekten (Finanzen und THG) werden die THG-Vermeidungskosten (Euro pro Tonne CO2-Äq) ermittelt (s. Beispiel zur Bilanzierung).
- Die geforderten Sofort-Maßnahmen erfüllen die Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW.Weitere Erläuterungen zur Treibhausgas-Bilanzierung und zur Aachener Energie- und Klimabilanz finden sich auf den Internet-Seiten der Arbeitsgemeinschaft aachen-hat-energie.
* Treibhausgas
B. Bilanzierte Sofortmaßnahmen
B.1. Altbau-Sanierung
Die Stadt Aachen soll Maßnahmen zur energetischen Gebäude-Sanierung durch einen Zuschuss von 10% der Investitionskosten unterstützen und hierfür jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Durch geeignete Gestaltung der Förderbedingungen sollen Mitnahme-Effekte weitgehend verhindert werden.
B.2. Städtisches Energiespar-Programm
Bilanz B.1 - B.2.
Sofortmaßnahmen Einsparung im Gebäude-Bestand:
Netto-Kosten Stadt AC
(Programm-Laufzeit 5a)
Netto-Einsparung
THG
Netto-Einsparung THG
bei 25 a Nutzungsdauer
Vermeidungskosten Stadt: 40 € / t
B.3. PV-Anschub-Förderung
B.4. Eins-zu-eins-Repowering von Windenergie-Anlagen
B.5. Freiflächen-Photovoltaik
- Die Stadt soll umgehend die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen insbesondere auf
- Flächen längs Autobahnen oder Schienenwegen
- versiegelten Flächen
- Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung
B.6. Anschluss-Förderung für alte PV- und Windanlagen
Bilanz B.3 - B.6.
Sofortmaßnahmen erneuerbare Energien (EE)
Netto-Kosten Stadt AC
(in 10 a)*
Netto-Einsparung THG
Anfangsjahre
Netto-Einsparung THG
bei 25 a Nutzungsdauer**
Vermeidungskosten Stadt: < 1 € / t
Anmerkungen:
* nach 10 -12 Jahren haben die kumulierten Einnahmen aus Standort-Miete (WEA) und Gewerbesteuer die Kosten der Förderprogramme ausgeglichen, danach entstehen Überschüsse für die Stadt.
** die Menge der verdrängten THG-Emissionen nimmt mit zunehmendem Anteil von EE-Strom im deutschen Strom-Mix ab.
C. Weitere Forderungen
(noch nicht bilanziert)
C.1. Wärmeversorgung
C.1.1.
C.1.2.
C.1.3.
C.1.4.
Von Thermalwasserroute Aachen – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link
C.2. Stromversorgung
C.2.1.
Die Stadt soll das im render-Projekt ermittelte Solar- und Windstrom-Potential für das Stadtgebiet veröffentlichen und einen detaillierten Ausbauplan erstellen, mit dem das maximal mögliche Potential erneuerbarer Energien schnellstmöglich ausgeschöpft werden kann. Dabei muss sie Hemmnisse und Konflikte sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Sofern Abwägungsmöglichkeiten von Seiten der Stadt bestehen, soll sie diese zugunsten des Klimaschutzes nutzen. Die Wirksamkeit möglicher Fördermaßnahmen ist abzuschätzen.
C.2.2.
Die Stadt soll eigene Dächer für die Errichtung von PV-Anlagen selbst nutzen oder unentgeltlich zur Verfügung stellen, vorzugsweise für Bürgerbeteiligungs-Projekte. Fahrgast-Unterstände der Aseag sollen mit PV ausgestattet werden. Die Stadt soll die Stawag auffordern, Dächer von Gebäuden der Deutsche Bahn für die Solarenergie-Nutzung anzumieten.
C.2.3.
Die Stadt Aachen soll bei Solarprojekten auf denkmalgeschützten Häusern nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW auf Grund des überwiegenden öffentlichen Klimaschutz-Interesses eine Erlaubnis zur Installation erteilen (ggf. unter bestimmten Auflagen und Ausnahmen im Denkmal-Bereich der historischen Altstadt).
C.2.4.
C.2.5.
C.2.6.
Kleine Photovoltaik-Anlagen, die über einen Stecker direkt in das Netz einer Wohnung einspeisen (Plug-in-PV), ermöglichen es auch Mietern oder Wohnungseigentümern, die über keine geeigneten Dachflächen verfügen, einen Teil ihres Stroms selbst zu produzieren.
Die Stadt soll den örtlichen Netzbetreiber auffordern, die Nutzung von Plug-in- Anlagen bis 600 Watt mit vereinfachtem Anmeldeverfahren zu erlauben (Beispiele: Niederlande, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Stadtwerke Bonn…).
C.3. Hemmnisse auf Bundes- und Landesebene
C.3.1.
Die Stadt soll Hemmnisse für erneuerbare Energien auf Landes- und Bundesebene ansprechen und darauf drängen, dass diese abgebaut werden (z.B. Erleichterung von Mieterstrom-Projekten). Sie soll Einfluss auf das Land NRW nehmen mit dem Ziel, den Landesentwicklungsplan (LEP) so zu ändern, dass die Bedingungen für den Windenergie-Ausbau deutlich verbessert werden.
C.3.2.
Die Stadt soll die Landes- und Bundesregierung auffordern, Umstände, die die Errichtung von Energiespeichern (v. a. Quartiers- und saisonalen Speichern) hemmen, abzubauen und die Umlage von Speicherkosten auf die Netzentgelte zu ermöglichen.
D. Forschungsinitiativen
D.1.
D.2.
D.3.
Die Stadt soll die Stawag und die Hochschulen auffordern, die ökologische Bilanz einer Power-to-Heat-Anlage im Aachener Fernwärmenetz zu untersuchen und bei positivem Resultat eine solche Anlage zu errichten. Die Kombination mit einem saisonalen Wärmespeicher ist zu prüfen. Die Power-to-Heat Anlage soll dabei erneuerbare Erzeugungsspitzen abfangen und so eine Abregelung der Erzeugungsanlagen verhindern. Eine Ausführung als Erdwärmeanlage ist hierbei zu prüfen.
D.4.
Beispiel zur Bilanzierung
PV-Anschub-Förderung (B.3.)
Bilanz:
Ausgaben Stadt AachenZuschuss 5,5 Mio € + Sachbearbeitung
Einnahmen Stadt Aachen Gewerbesteuer u. a.
Netto-THG-Vermeidung über Lebensdauer der Anlagen: ca. 300 Mio kg (anfangs 30 Mio kg/a, später weniger).
Finanzielle Kosten für Stadt AC: 4,6 Mio Euro
Vermeidungskosten: 15 € / t.
Hinweis: der genannte sehr niedrige Durchschnittswert für die Maßnahmen B.3 bis B.6 (Sofortmaßnahmen EE) ergibt sich wegen der erheblichen Überschüsse, die der Stadt Aachen durch die Maßnahme B.4 entstehen.