Land- undForstwirtschaft
Ernährung
I. Die wichtigsten Forderungen
1. Landwirtschaft
2. Forstwirtschaft
3. Ernährung
Ergänzende Empfehlungen für andere Bereiche:
4) Städtische und private Grünflächen
5. Bauen und Wohnen
Auch private Grünflächen können wichtige THG-Senken sein. Die Begrünung von öffentlichen und privaten Dachflächen und Fassaden wird zu Gunsten der Artenvielfalt, der Luftqualität und der Kühlung des Mikroklimas gefördert. Sogenannte Steingärten („Gärten des Grauens“) sind in neuen B-Plänen oder Gestaltungssatzungen für Neubaugebiete zu verbieten. Der Einsatz von Torf ist auch hier zu untersagen.
II. Konkrete Forderungen der Gruppe
Land- und Forstwirtschaft / Ernährung
Die Stadt Aachen soll feststellen, welche landwirtschaftlich genutzten Flächen ihr gehören und bei Neu- oder Wiederverpachtung für eine ökologische Bewirtschaftung dieser Flächen Sorge tragen: – bis spätestens 2030 auf mindestens 50 Prozent der Flächen, – bis spätestens 2040 auf 100 Prozent der Flächen, – wobei mindestens „BIOLAND“-Standard anzulegen ist.
Zudem fördert die Stadt auf allen geeigneten Flächen die Pflanzung von Obst- und Wildfruchtgehölzen mit lokalen/ regionalen Sorten, die Anlage und extensive Pflege artenreicher Wiesenflächen sowie den Humusaufbau (Verbleib alles pflanzlichen organischen Materials auf den entsprechenden Flächen, Häcksel und Mulch).
Die Stadt soll dafür Sorge tragen, dass die Anwendung jeglicher Pestizide (insbesondere Glyphosat-haltige sowie Neonicotinoide) und jeglichen Kunstdüngers auf ihren Flächen beendet wird und künftig unterbleibt:
– bis spätestens 2030 auf ihren landwirtschaftlich genutzten Flächen.
– mit sofortiger Wirkung auf allen anderen städtischen Flächen, insbesondere öffentlichen Grünflächen, Sportflächen, Kleingartenanlagen, Straßenränder und Wegebanketten etc.).
Zur Erreichung dieser Ziele soll die Stadt sich ab sofort über diesbezügliche Maßnahmen und Fortschritten in anderen Kommunen informieren und diese soweit als möglich übernehmen (BUND-Projekt „Pestizidfreie Kommune“, inzwischen über 500).
Die Stadt Aachen setzt das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS 2007) um, bis 2020 zehn Prozent des kommunalen Waldes („Öcher Bösch“ inklusive Augustinerwald) aus der forstlichen Nutzung zu nehmen. In den weiter forstwirtschaftlich genutzten Waldbereichen wird der Anteil von liegendem und stehendem Totholz weiter erhöht, gefällte Laubbäume werden im Wald belassen.
Diese Maßnahmen kommen nicht nur der biologischen Vielfalt zugute (Wälder mit alten Laubbäumen und hohem Totholzanteil haben die höchste Artenvielfalt), sondern auch dem Klimaschutz. Alte, totholzreiche (stehendes und liegendes Totholz) Wälder speichern wesentlich mehr CO2 als intensiv forstwirtschaftlich genutzte Wälder (3 Prozent). Nach den derzeitigen Standards (etwa FSC) bewirtschaftete Wälder speichern nur etwa 35 Prozent der Treibhausgase wie ein nicht oder naturnah beförsterter Wald (links siehe Kapitel III).
Die Stadt reduziert die im Zuge des Wegeschutzes vorgenommenen Bankettfräsungen, deren Ausmaß sich zerstörerisch auf blühende Grünstreifen auswirkt – ebenfalls THG-Senken und wichtige Insekten-Lebensräume an den Wegrändern.
- der Einsatz von Pestiziden und Dünger sowie Torf eingestellt wird,
- auf allen geeigneten Flächen die Pflanzung von Obst- und Wildfruchtgehölzen, sowie die Anlage und extensive Pflege artenreicher Wiesenflächen gefördert, sowie
- der Humusaufbau (Verbleib alles pflanzlichen organischen Materials auf den entsprechenden Flächen, Häcksel und Mulch) unterstützt wird.
Politik und Verwaltung wirken im Übrigen auch in allen übergeordneten Gremien, wie etwa dem Deutschen Städtetag, mit, die genannten Ziele und Forderungen auch in anderen Kommunen umzusetzen!