Der Runde Tisch Klimanotstand Aachen hat mit weiteren Initiativen eine Stellungnahme zum sog. Bauturbo – dem §246e in der Novelle des Baugesetzbuches – verfasst. Er stellt sich ausdrücklich hinter die Stellungnahme zahlreicher Fachverbände. Die BI Luisenhöfe hat bereits mehreren Beiträgen erläutert, dass der §246e eher entgegengesetzte Entwicklungen, wie eine Bodenspekulation, befördern, als zum Bau kostengünstiger Sozialwohnungen führt.
Anhörung im Bauausschuss des Bundestages
Am 11.11.24 hat eine Expertenanhörung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des deutschen Bundestages zum §246e stattgefunden. Es wurden Experten aus verschiedenen Bereichen gehört. Kritische Stellungnahmen waren nur von einer Vertreterin der architects4future und dem Mieterbund zu hören. Den Vertretern der Immobilienbranche und der Baunindustrie gingen die Regelungen des §246e noch nicht weit genug.
Die Baugesetzbuchnovelle
Die Baugesetzbuchnovelle
Die Baugesetznovelle hat auch sinnvolle Ansätze und Neuerungen. Deshalb steht der §246e im Widerspruch mit den sonstigen Regelungen zur Klimaresilienz und dem nachhaltigen Bauen, welche durch die Novelle des Baugesetzbuches neu gefasst bzw. ergänzt werden sollen. Wie es zu diesen widersprüchlichen Regelungen kommt, ist nicht nachvollziehbar – nur auf wessen Betreiben dies geschehen ist. Hier sollen, wie nicht anders zu erwarten die FDP, aber auch Kanzler Scholz und die Bauministerin Geywitz die Treibenden sein. Und dies, nachdem der §246e aus Referentenentwurf für das Bundeskabinett nach der Stellungnahme vieler Fachverbände verschwunden war.
Was passiert nun
Mit dem Bruch der Regierungskoalition stehen nun viele Gesetzesvorhaben auf der Kippe. Ob nun die Baugesetzbuchnovelle zu den Gesetzen gehört, auf die man sich im Parlament noch einigen kann, ist nicht absehbar. Mit einer wahrscheinlich konservativ geführten neuen Regierung schwinden sicher die Hoffnungen auf eine Streichung des §246e.
Deshalb ist es nun umso wichtiger, dass hier die Kommunen selbst aktiv werden. Hier bestehen noch Möglichkeiten mit diesem Paragrafen umzugehen.