Der Runde Tisch Klimanotstand Aachen hat mit weiteren Initiativen eine Stellungnahme zum sog. Bauturbo – dem §246e in der Novelle des Baugesetzbuches – verfasst. Er stellt sich ausdrücklich hinter die Stellungnahme zahlreicher Fachverbände. Die BI Luisenhöfe hat bereits mehreren Beiträgen erläutert, dass der §246e eher entgegengesetzte Entwicklungen, wie eine Bodenspekulation, befördern, als zum Bau kostengünstiger Sozialwohnungen führt.

Anhörung im Bauausschuss des Bundestages
Am 11.11.24 hat eine Expertenanhörung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des deutschen Bundestages zum §246e stattgefunden. Es wurden Experten aus verschiedenen Bereichen gehört. Kritische Stellungnahmen waren nur von einer Vertreterin der architects4future und dem Mieterbund zu hören. Den Vertretern der Immobilienbranche und der Baunindustrie gingen die Regelungen des §246e noch nicht weit genug.